Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des geschäftsführenden Vorstandes, des Gesamtvorstandes und der Abteilungsversammlung ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 14 Wahlen
Die Mitglieder des Gesamtvorstandes, die Abteilungsleiter und die Kassenprüfer werden auf die Dauer
von 3 Jahren gewählt.
Sie bleiben so lange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist.
Eine Wiederwahl ist zulässig.
§ 15 Kassenprüfung
Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch 2 von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählten Kassenprüfern geprüft.
Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Schatzmeisters.
§ 16 Ordnungen
Zur Durchführung der Satzung gibt sich der Verein eine Geschäftsordnung und eine Finanzordnung.
Die Ordnungen werden vom Gesamtvorstand mit Zweidrittelmehrheit beschlossen.
§ 17 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung
beschlossen werden.
Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es
- der Gesamtvorstand mit einer Zweidrittelmehrheit aller seiner Mitglieder beschlossen hat
oder
- von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde.
Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von Zweidritteln der erschienen Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.
Sollte bei der ersten Versammlung weniger als 50 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, so ist eine zweite einzuberufen, die dann mit einer Mehrheit von Zweidritteln der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.
Die Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, fällt sein Vermögen an den Muldentalsportbund
Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung genehmigt.