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Satzung - Seite 3
Geschrieben von: Administrator   
Montag, den 15. September 2008 um 23:06 Uhr
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§ 10 Mitarbeiterkreis

Zum Mitarbeiterkreis gehören:

  • die Mitglieder des Vorstandes
  • die Abteilungsleiter
  • die Übungsleiter
  • Betreuer, Platzwart
  • Schieds- und Kampfrichter
  • Vertreter des Vereins in Fachgremien des Sportes auf Kreisebene
  • die Kassenprüfer

Der Mitarbeiterkreis tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
Der Mitarbeiterkreis soll gewährleisten, dass alle im Verein tätigen Mitarbeiter über alle Geschehnisse informiert werden.


§ 11 Vorstand

Der Vorstand arbeitet:

- als geschäftsführender Vorstand, bestehend aus:

* dem Präsidenten
* dem 1. Stellvertreter
* dem 2. Stellvertreter
* dem Schatzmeister
* dem Ressortenleiter Breiten- und Freizeitsport, Öffentlichkeitsarbeit, Kinder- und Jugendsport

- als Gesamtvorstand bestehend aus:

* dem geschäftsführenden Vorstand
* den Kassenprüfern
* den Abteilungsleitern

Gesetzliche Vertreter sind der Präsident, der erste Stellvertreter, der zweite Stellvertreter und der Schatzmeister. Jeder von Ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis zum Verein werden die Stellvertreter jedoch nur bei Verhinderung des Präsidenten tätig.

Der Präsident beruft und leitet die Sitzungen des geschäftsführenden und Gesamtvorstandes. Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Gesamtvorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen.

Zu den Aufgaben des Gesamtvorstandes gehören insbesondere die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

Der geschäftsführende Vorstand ist für die Aufgaben zuständig, die auf Grund ihrer Dringlichkeit einer schnellen Erledigung bedürfen.
Der Gesamtvorstand ist über die Tätigkeit des geschäftsführenden Vorstandes laufend zu informieren.

Der Präsident, seine Stellvertreter und Ressortenleiter Öffentlichkeitsarbeit haben das Recht, an allen Sitzungen der Abteilungen und Ausschüsse teilzunehmen.


§ 12 Abteilungen

Für die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfall durch Beschluss Gesamtvorstandes gegründet.
Die Abteilung wird durch ihren Leiter, den Stellvertreter oder Mitarbeiter, denen besondere Aufgaben übertragen werden, geleitet.
Abteilungsleiter, Stellvertreter und Mitarbeiter werden von der Abteilungsversammlung gewählt. Die Abteilungsleitung ist gegenüber den Organen des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet.

Bei Führung eigener Abteilungskassen sind die Abteilungen eigenverantwortlich, und an den Verein können keine Ansprüche gestellt werden. Der Verein übernimmt keine Haftung.

In den Sportabteilungen kann ein Ressortenleiter für Kinder- und Jugendsport gewählt werden. Sollte dieses Ressort nicht besetzt sein, sind der Abteilungsleiter und Stellvertreter für den Kinder- und Jugendsport verantwortlich.



Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 16. September 2008 um 13:02 Uhr
 
 

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