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Geschrieben von: Administrator
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Montag, den 15. September 2008 um 23:06 Uhr |
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§ 4 Beiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und die Fälligkeit werden jährlich vom gesamten Vorstand festgelegt
Im Interesse der einzelnen Sportabteilungen kann jede Sportabteilung, nach einer Mitgliederversammlung, ihre Beiträge für diese Abteilung erhöhen
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.
§ 5 Stimmrecht und Wählbarkeit
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an.
Jüngere Mitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
Als Vorstandsmitglieder sind Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr wählbar.
Bei der Wahl der Jugendvertreter haben alle Mitglieder des Vereins vom 12. bis 21. Lebensjahr Stimmrecht.
Als Jugendvertreter können Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an gewählt werden.
§ 6 Maßregelungen
Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen Anordnungen der Vereinsorgane verstoßen, können nach vorheriger Anhörung vom geschäftsführenden Vorstand folgende Maßnahmen verhängt werden:
* Verweis
* Angemessene Geldstrafe 5,00 € bis 50,00 €
* Zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und den Veranstaltungen des Vereins sowie Sportgeländeverbot
Maßregelungen sind mit Begründung und Angabe der Rechtsmittel auszusprechen.
§ 7 Rechtsmittel
Gegen eine Ablehnung der Aufnahme, gegen einen Ausschluss sowie gegen eine Maßregelung ist Widerspruch zulässig. Dieser ist innerhalb von 10 Tagen , vom Zugang des Bescheides gerechnet, beim Vorsitzenden einzureichen. Über den Widerspruch entscheidet der Gesamtvorstand endgültig.
§ 8 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind
- die Mitgliederversammlung
- der Gesamtvorstand
- der geschäftsführende Vorstand
§ 9 Mitgliederversammlung
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
Eine Mitgliederversammlung findet aller 3 Jahre statt.
Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt 2 Wochen vorher unter Mitteilung der entsprechenden Tagesordnung.
Die Bekanntgabe erfolgt durch Aushang an dem Vereinsschaukasten vor dem Rathaus Falkenhain. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Eine außerordentlichen Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 3 Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es
* der Vorstand beschließt
* ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorstand beantragt hat
Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2 Dritteln der erschienen Mitglieder beschlossen werden.
Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, sind mindestens 1 Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden einzureichen.
Dem Antrag eines Mitgliedes auf geheime Abstimmung muss entsprochen werden.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 16. September 2008 um 13:02 Uhr |